Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Justizfachangestellten
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Abstract
"Am 25. April 1996 einigten sich die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Gewerkschaften in einem Antragsgespräch beim Bundesminister der Justiz auf die Eckwerte der zukünftigen Berufsausbildung zum/zur Justizfachangestellten. Die neue Ausbildungsordnung wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung in Zusammenarbeit mit Sachverständigen des Bundes, die von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite benannt wurden, erarbeitet. Federführend bei der Erarbeitung und Abstimmung des Rahmenlehrplans ist das Land Nordrhein-Westfalen. Die neue Ausbildungsordnung wird voraussichtlich am 1. August 1998 in Kraft treten." (Autorenreferat)