Was brauchen Praxisanleitungen? : Erkenntnisse einer Bedarfserhebung zur Gestaltung jährlicher berufspädagogischer Fortbildungen
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185844
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Abstract
""Kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich" sollen Praxisanleitungen seit 01.01.2020 absolvieren (BMFSFJ, PflAPrV § 3, Abs. 3). Für Bildungsträger ergibt sich die Möglichkeit auf Grundlage dieser sehr allgemein gehaltenen Vorgabe entsprechende Angebote auf dem Markt zu platzieren. Eine Befragung von Praxisanleitungen, Lehrenden, Leitungskräften und Auszubildenden gibt Aufschluss über mögliche inhaltliche und organisatorische Ausrichtung dieser Fortbildungen." (Autorenreferat ; BIBB-Doku)