Ausbildungsberatung im Handwerk : Service inbegriffen

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Nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung ist Ausbildungsberatung Aufgabe der Kammern. Ausbildungsberater sind jedoch nicht nur verpflichtet, die ordnungsgemässe Durchführung der Ausbildung zu überwachen und die an der Berufsausbildung Beteiligten zu beraten, sondern sie nehmen als Dienstleister Zusatzfunktionen wahr. Der Verfasser informiert über die Palette der Serviceleistungen, die in einer Dienstleistungsgesellschaft immer mehr an Bedeutung gewinnen. Dazu zählen Tage der offenen Tür, Aufbereitung von Informationsmaterialien, Schulbesuche und -kontakte, Schülerberatung und -sprechtage, Lehrergespräche und -informationen, Betriebserkundungen und -praktika, Lehrstellenaktionen und -börsen, Öffentlichkeitskampagnen u.ä. (BIBB)

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