Menschengerechte Arbeitsbedingungen in Kranken- und Altenpflege : Voraussetzung zur Vermeidung von Wirbelsäulenschäden
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117575
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Abstract
Beschäftigte in Pflegeberufen sind überproportional zur übrigen Bevölkerung von Wirbelsäulenschäden betroffen. Diese Wirbelsäulenschäden, die jedoch weder als Berufskrankheit anerkannt noch von den Unfallversicherungsträger "wie eine Berufskrankheit" nach Paragraph 551 Abs. 2 RVO entschädigt werden, entstehen durch die arbeitsbedingten körperlichen Belastungen und durch psychischen Stress. Die Autorin untermauert diese These aus medizinischer-, arbeitsplatzbezogener- und rechtlicher Sicht. (IAB)