Mehr betriebliche Ausbildungszeit durch Flexibilisierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes
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Abstract
Die seit 1. März 1997 geltenden Gesetzesänderungen zum Jugendarbeitsschutz haben Auswirkungen auf die Berufsausbildung, weil sie die Rahmenbedingungen für die Ausbildung verbessern sollen. Die bisherige Gleichbehandlung von berufsschulpflichtigen erwachsenen Lehrlingen - immerhin 70 Prozent - mit jugendlichen Lehrlingen, was sich in Beschäftigungseinschränkungen und - verboten an Berufsschultagen niederschlug, wurde aufgehoben. Der Verfasser informiert über die Änderungen und begründet, warum mit dieser Gesetzesänderung Ausbildungshemmnisse beseitigt werden konnten. (BIBB)