Teilzeitberufsausbildung nach § 8 BBiG - Geschichte und Hintergrund

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"Nach § 8 im 2005 reformierten BBIG ist es möglich, dass die Ausbildungszeit auch täglich oder wöchentlich verkürzt wird, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dies ist nicht mehr nur bei einer frühen Mutterschaft der Fall, sondern generell bei Elternschaft und wenn Auszubildende eine pflegebedürftige Angehörige oder einen pflegebedürftigen Angehörigen zu betreuen haben. In dem Artikel wird der geschichtliche Hintergrund beschrieben, wie es zu dem Erlass des Gesetzes kam und welche Rolle das BIBB und das BMBF hierbei spielten." (Autorenreferat, BIBB-Doku)

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