Berufliche Weiterbildung nach dem Arbeitsförderungsgesetz : Qualifizierung auch für Frauen?

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Abstract

Aus der Analyse der Weiterbildungsstatistik in Nordrhein-Westfalen geht hervor, dass Frauen vor allem bei den qualifizierten Massnahmen deutlich unterrepräsentiert sind. "Ihre 'Wiedereingliederung' findet vorwiegend in der Form von Anpassungsmassnahmen, daneben in Lehrgängen zur Verbesserung der Vermittlungsmöglichkeiten, sog. Paragraph 41 a-Kursen statt, die oft nur wenige Wochen dauern. Die Analyse zeigt auch, dass die Ursachen für die starke Unterpräsentierung von Frauen bei Aufstiegsmassnahmen nicht bei der fehlenden beruflichen und schulischen Vorbildung zu suchen sind, sondern beim zu einseitigen Schulungsangebot in allen wichtigen Frauenberufen (mit Ausnahme einiger kaufmännischer Berufe) sowie bei der Verknüpfung der Förderung mit der eigenen Vorleistung, wodurch Frauen mit familienbedingten Arbeitsmarktrisiken strukturell benachteiligt werden." (IAB2)

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