Regelungen zum Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, die in erster Linie für Frauen von Interesse sind

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Die Vorschriften zum Leistungsrecht im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) enthalten wie zuvor das Arbeitsförderungsgesetz zahlreiche Regelungen, welche in erster Linie Frauen die Möglichkeit eröffnen sollen, Leistungen zu erhalten oder an Massnahmen der beruflichen Weiterbildung teilzunehmen. Der Beitrag beleuchtet aus dem Bereich Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Förderung der beruflichen Weiterbildung die Regelungen, die vor allem für Frauen von Interesse sind, und setzt damit die Informationen über Frauenförderung im Arbeitsförderungsreformgesetz fort (siehe auch ibv 26/97). Die Änderungen des 1. Änderungsgesetzes zum SGB III sind bereits berücksichtigt. (Autorenreferat)

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