Rechtspflichten Ausbildender im Berufsausbildungsverhältnis - Verstöße und Haftung : 3.5.5

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"Das Berufsausbildungsverhältnis beruht auf einem privatrechtlichen Vertrag zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden. Mit Abschluss des Vertrags entstehen auf beiden Seiten eine Reihe von Rechten und Pflichten. Die wesentlichen Pflichten des Ausbildenden ergeben sich aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und gelten neben den BBiG-Berufen mit Ausnahmen auch für Handwerksberufe (§ 3 Abs. 3 BBiG). Daneben sind weitere Bestimmungen wie etwa solche im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Entgeltfortzahlungsgesetz (EntFG) und in der einschlägigen Ausbildungsordnung zu beachten. Zudem können tarifvertragliche Bestimmungen Anwendung finden. Die wesentlichen Pflichten des Ausbildenden sollen [in diesem Beitrag] näher beleuchtet und mögliche Haftungsfolgen bei Verstößen aufgezeigt werden. Dabei lassen sich Haftungsfolgen in Ersatzansprüche des Auszubildenden gegen den Ausbildenden und solche von Dritten gegen den Ausbildenden unterscheiden. Der Beitrag soll Ausbildende für dieses Thema sensibilisieren." (Autorenreferat, BIBB-Doku)

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