Sozialpädagogische Zusatzqualifizierung der Lehr- und Ausbildungskräfte in der Hauswirtschaft : Konzept und Erfahrungen
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124909
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Abstract
Ausbilder lernbeeinträchtigter junger Menschen müssen neben der fachlichen und berufspädagogischen Kompetenz über gründliche sozial- und sonderpädagogische Kenntnisse und Handlungsstrategien verfügen. Deshalb ist neben der berufs- und arbeitspädagogischen Ausbildung eine sonder- und sozialpädagogische Zusatzqualifikation erforderlich. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als zuständige Stelle für die Berufsbildung in der Hauswirtschaft in Rheinland-Pfalz hat alle Ausbilder von Hauswirtschaftshelfern/innen sowie von Reha-Bildungsgängen im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/in verpflichtet, eine Zusatzqualifikation in diesem Bereich nachzuweisen. Für diesen Nachweis wurde 2001 eine Prüfungsordnung nach Paragraph 46,1 BBiG erlassen. Die auf die Prüfung vorbereitende Fortbildung wird von der Landesarbeitsgemeinschaft für hauswirtschaftliche Bildung Rheinland-Pfalz e.V. in einem dafür erarbeiteten Konzept angeboten. (BIBB2)