Das Benachteiligtenprogramm nach Paragraph 40c AFG : eine Nachlese

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Tausende von ausländischen sowie lernbeeinträchtigten und/oder sozial benachteiligten deutschen Jugendlichen verdankten der Förderung nach Paragraph 40 c des Ausbildungsförderungsgesetzes aus dem Jahre 1980 die Möglichkeit, ausserhalb des Betriebes eine dennoch praxisbezogene Berufsausbildung abschliessen zu können. Mit dem Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) vom März 1997 sind die Vorschriften zur Förderung der Berufsausbildung lernbeeinträchtigter bzw. sozial benachteiligter Auszubildender im Sozialgesetzbuch III neu gefasst worden. Die wichtigsten Neuerungen sind u.a., dass ausländische Auszubildende im Gesetz nicht mehr als Zielgruppe explizit genannt werden und dass Übergangshilfen jetzt nicht nur nach erfolgreichem Abschluss einer ausserbetrieblichen Ausbildung gewährt werden können, sondern auch nach Abschluss einer mit ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) geförderten betrieblichen Ausbildung, ebenso nach Abbruch einer Ausbildung in einer ausserbetrieblichen Einrichtung oder einer mit abH geförderten betrieblichen Ausbildung. Der Verfasser skizziert die Entwicklung der Benachteiligtenförderung unter Einbeziehung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen und deren spezielle Auslegung für die ostdeutschen Bundesländer, in denen aufgrund der fehlenden Ausbildungsplätze die Zielgruppe nicht ausschliesslich benachteiligte, sondern hauptsächlich unversorgte Jugendliche sind. (BIBB)

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