Empfehlung zur Beschulung von Auszubildenden in dualer Teilzeitberufsausbildung nach § 7a Berufsbildungsgesetz und § 27a Handwerksordnung : Ergänzung zur „Rahmenvereinbarung über die Berufsschule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.03.2024)
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783801
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Sekretariat der Kultusministerkonferenz
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Bonn, Berlin
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Abstract
„Transformationsprozesse mit ihren gesellschaftlichen Veränderungen zeigen sich u. a. durch veränderte Anforderungen in den Qualifizierungsformaten von Menschen in der Arbeitswelt. Insbesondere die duale Teilzeitberufsausbildung kann die Basis für eine stärkere Teilhabe von Interessentinnen und Interessenten in besonderen Lebenssituationen an der beruflichen Bildung ermöglichen. […] Die Kultusministerkonferenz unterstützt die Teilzeitberufsausbildung im Hinblick auf die genannten Zielgruppen und schafft im Rahmen ihrer Möglichkeiten weitere Angebote in der Ausbildung.“ (Herausgeber; BIBB-Doku)