Vielfalt unter einem Dach – bundeseinheitliche Fortbildungsordnung zum Geprüften Restaurator
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Abstract
„Mit der am 17. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Restaurator im Handwerk und Geprüfte Restauratorin im Handwerk“ konnte für 19 Gewerke erstmalig eine bundeseinheitliche Qualifikation im Zusammenhang mit dem Erhalt, der Restaurierung und der Konservierung von Kulturerbe geschaffen werden. Die Verordnung löst knapp 300 Regelungen auf Kammerebene ab. Ausgehend von einer Beschreibung der formalen Grundlage und der Entwicklung einer Fortbildungsordnung im Allgemeinen werden die Ausgangssituation für das restaurierende Handwerk dargestellt, der Erarbeitungsprozess in seinen unterschiedlichen Phasen beleuchtet und die Inhalte der Verordnung skizziert. Abschließend wird der Blick kurz auf weitere Schritte, die sich an das Inkrafttreten der Verordnung anschließen könnten, gerichtet.“ (Textauszug; BIBB-Doku)