Bachelor und Master in der beruflichen Bildung : Möglichkeiten und Grenzen der Verwendung der Bezeichnungen Bachelor und Master im nicht-akademischen Bereich
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130118
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Wiesbaden
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Abstract
"Die Veröffentlichung befasst sich mit der Frage der rechtlichen Möglichkeiten der Einführung von Bachelor (Professional) und Master (Professional) als zusätzliche Berufsbezeichnung für Absolventen der geregelten beruflichen (nicht-akademischen) Weiterbildung auf hohem Niveau (Meister, Techniker, Betriebswirte, Fachwirte) in der Bundesrepublik Deutschland. Hintergrund ist der Bologna-Prozess, der zur Ersetzung der Diplomgrade durch Bachelor- und Mastergrade führt. Wettbewerbsfähigkeit im nicht-akademischen Bereich und europäische/internationale Vergleichbarkeit von Abschlüssen für Nichtakademiker stellen zwangsläufig die Frage der Verwendung von Bachelor und Master als Abschlussbezeichnungen im nicht-akademischen Bereich. Die Frage ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass im europäischen Ausland die Bezeichnungen Bachelor und Master keineswegs ausschließlich Hochschulabsolventen vorbehalten sind. Selbst in Deutschland können die Abschlussbezeichnungen Bachelor und Master bereits durch Berufsakademien, also nicht-hochschulische Einrichtungen vergeben werden. Dieses rechtstatsächliche Argument, das eine Harmonisierung im europäischen Kontext auch in Folge des Bologna-Prozesses angezeigt sein lässt, bedarf der rechtlichen Fundierung. Diese muss zwangsläufig über den gemeinschaftsrechtlichen Rechtsrahmen hinaus die grundgesetzlichen Vorgaben sowie die einfachgesetzliche Ebene einschließlich der Hochschulgesetze des Bundes und der Länder, des Wettbewerbs- und Markenrechts und des Strafrechts erfassen." Inhalt: A Bachelor- und Masterabschlüsse in Deutschland (historische Entwicklung bis zum 19. Jahrhundert, die Wiederentdeckung des Bachelor und des Master, die gegenwärtige Verwendung der Bezeichnungen Bachelor und Master); B Zur Abschlussvergabe im nicht-akademischen Bereich; C Bachelor- und Masterabschlüsse im europäischen Ausland; D Europarechtliche Vorgaben für die Verwendung der Abschlussbezeichnungen Bachelor und Master im nicht-akademischen Bereich; E Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Verwendung der Abschlussbezeichnungen Bachelor und Master im nicht-akademischen Bereich; F Einfachrechtliche Vorgaben für die Verwendung der Abschlussbezeichnungen Bachelor und Master im nicht-akademischen Bereich; G Weitere Vorgaben? (Autorenreferat, BIBB-Doku)