Bildung als Handelsware? : die neue GATS-Verhandlungsrunde

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Bis 2005 sollen im Rahmen des Dienstleistungsabkommens GATS der WTO weitere Liberalisierungen der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen vereinbart werden. Bereits 1994 hatte sich die Europäische Union den anderen WTO- Mitgliedstaaten verpflichtet, in den meisten Bildungsbereichen freien Marktzugang und gleiche Behandlung zu gewährleisten. Vorbehalten hatte sie sich damals im Wesentlichen nur, Bildung nach eigenen Vorstellungen zu subventionieren. In dem Beitrag werden die zentralen Bestimmungen des GATS erläutert, die bisher eingegangenen Liberalisierungsverpflichtungen vorgestellt, die Dynamik grenzüberschreitender Bildungsdienstleistungen veranschaulicht und abschliessend einige Problembereiche der laufenden Verhandlungen benannt. Trotz der eingegangenen Liberalisierungsverpflichtungen der EU und der Forderungen anderer Länder nach Aufgabe des Subventionsvorbehaltes im Bildungssektor ist nach Ansicht des Autors ein Verzicht auf den Subventionsvorbehalt für das Gesamtbildungswesen eher unwahrscheinlich. Die Position der Europäischen Kommission in den anstehenden GATS-Verhandlungen zum Handel mit Bildungsdienstleistungen wird im nachfolgenden Beitrag (S. 100-105) vorgestellt. (BIBB2)

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