Achter Bericht zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung

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"Mit dem Achten Bericht zur Entwicklungspolitik kommt die Bundesregierung einem auf das Jahr 1971 zurückgehenden Auftrag des Deutschen Bundestages nach, im 2-Jahres-Rhythmus eine ausführliche Darstellung und Wertung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in der Dritten Welt, der Nord-Süd-Beziehungen und des Nord-Süd-Dialoges, der bilateralen Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit den Entwicklungsländern, der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Gemeinschaft sowie der multilateralen Zusammenarbeit vorzulegen." Ergänzend hierzu geht der Bericht ein auf die 'Bedrohung der Umwelt', die 'Aus- und Fortbildung von Fach- und Führungskräften der Entwicklungsländer', die Ergebnisse der Anhörung von Sachverständigen zum Thema 'Der Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zur Aus- und Fortbildung in Entwicklungsländern - Schwerpunkt gewerbliche Berufsbildung' sowie auf die Darstellung und Bewertung der bisher erfolgten Anstrengungen zur Lösung der weltweiten Verschuldungskrise. Berichtszeitraum sind die Jahre 1987 und 1988. (IAB2)

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