Aufbau eines europäischen Bildungssystems?

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"Die Autorin fragt in ihrem Grundsatzbeitrag zur Entwicklung der Bildungspolitik der EU, ob ein europäisches Bildungssystem im Entstehen begriffen sei. Sie bejaht diese Frage und kritisiert die Dynamik, weil sie trotz des Subsidiaritätsprinzips und des Harmonisierungsverbotes der Art. 149 und 150 EU-Vertrag unitaristische Tendenzen fördert. Zwar sieht der Rat im Prozess einer sogenannten offenen Koordinierung geradezu einen Musterfall für ein dezentrales Vorgehen; doch Verfahren der Zielvereinbarung, des Benchmarking, der Peerreviews und der Bildungsindikatoren führen faktisch zu einer bildungspolitischen Dynamik, die die verfassungsrechtliche föderalistische Rolle der Deutschen Länder unterminiert. Von Bedeutung für diesen Prozess sind die Leistungsvergleichsuntersuchungen der OECD, die Beschäftigungsinitiativen der Arbeits- und Sozialminister, aber auch bildungspolitische Gemeinschaftsprogramme, wie z.B. eEurope und eLearning, das Memorandum für lebenslanges Lernen und die Europäische Grundrechte-Charta, die das Recht auf Bildung, das Recht auf den Zugang zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildung, das Recht auf die unentgeltliche Teilnahme am Pflichtschulunterricht und das Recht auf Gründung von Privatschulen gewährleistet. Obwohl die Charta nur die Regierung bindet und keine Grundrechte für EU-Bürger begründet, geht von ihr eine 'schleichende Ausdehnung der Gemeinschaftskompetenz' aus, indem sie nämlich die Organe der Union bindet." (Verlag)

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