Straßenbauer, Straßenbauerin : Berufsbeschreibung, Ausbildungsordnung. Rahmenlehrplan, Ausbildungsplan
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14508
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Verl.-Anst. Handwerk
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Düsseldorf
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Abstract
Die Ausbildung zum Strassenbauer/zur Strassenbauerin wurde mit dem Erlass der "Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft" vom 2. Juni 1999 grundlegend überarbeitet und zum 1. August 1999 in Kraft gesetzt. Die Stufenausbildung dauert drei Jahre. Die Ausbildung in der ersten Stufe zum Ausbildungsberuf Tiefbaufacharbeiter dauert 24 Monate. In den Ausbildungsberufen der darauf aufbauenden zweiten Stufe dauert die Ausbildung weitere 12 Monate. Die Broschüre enthält die Vorschriften für den Ausbildungsberuf und den Ausbildungsrahmenplan, den Rahmenlehrplan für die Berufsschule, eine umfassende Berufsbeschreibung sowie Informationen zur Aus- und Weiterbildung. (BIBB2)